Das Gesundheitswesen soll in der Corona Krise entlastet werden. Bisher mussten sich Arbeitnehmer, die sich krank fühlen, normalerweise ärztlich untersuchen lassen, um eine Krankschreibung für den Arbeitgeber zu erhalten. Denn nur mit dieser darf man ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen mehrere Tage der Arbeit fernbleiben.
Das wird sich nun ändern. In Zeiten der Ausbreitung des Coronavirus haben die kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen, dass man sich nun mit einem bloßen Anruf beim Arzt für bis zu sieben Tage von der Arbeit befreien lassen kann.
Die Arbeitgeberverbände zeigen sich mit diesem Beschluss zwar einverstanden, legen aber Wert darauf, dass er nicht zur Regel wird. Für sie ist es eine geeignete, kurzzeitige Maßnahme zur Entlastung der Arztpraxen und zur Eingrenzung des Ansteckungsrisikos.Diese Regelung bleibt zunächst vier Wochen lang in Kraft und gilt vor allem für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege.
Die Versichertenkarte kann der Patient dann bis Quartalsende in die Praxis reichen, alternativ kann er seine Kasse bitten, einen Behandlungsschein an den Arzt zu senden.
Allerdings müssen die Bescheinigungen von den Praxen nach wie vor per Post befördert werden -was wieder einmal zeigt, dass eine rascher fortschreitende Digitalisierung auch in solchen besonderen Situationen hilfreich wäre.