Impressum

Wir antworten innerhalb 24 Stunden.

JOBPROBLEM

Impressum

Jobproblem.de wird betrieben von CheckdeinRecht GmbH

Kaiserswerther Straße 142
40474 Düsseldorf

Telefon: +49 0211 – 390 295 86
Telefax: +49 0211 – 390 295 87

E-Mail: info@checkdeinrecht.de

Umsatzsteuer ID DE190690543
Register: AG Düsseldorf. HRB 94551

Geschäftsleitung:

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin, Martina Otto (Anschrift wie oben)

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:

Martina Otto (Anschrift wie oben)

Haftungsausschlüsse:

Alle in unseren Internetseiten enthaltenen Angaben und Informationen wurden von Mitarbeitern der Checkdeinrecht GmbH sorgfältig recherchiert und geprüft. Sie stellen keine Beratung juristischer oder steuerrechtlicher Art dar. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen.

Haftungshinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

JobProblem Abfindung bei Kündigung Unsere Spezialisten helfen ihnen

AGB

 

1. Betreiber

1.1 Die Online-Plattform Jobproblem wird betrieben von:

CheckdeinRecht GmbH

Kaiserswerther Str. 142

40474 Düsseldorf

E-Mail: info(AT)checkdeinrecht.de

1.2 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis der CheckdeinRecht GmbH (im Folgenden CheckdeinRecht) als Betreiberin des Internetportals www.jobproblem.de und den jeweiligen Nutzern (im Folgengen Nutzer).

CheckdeinRecht bietet dem Nutzer eine Prozesskostenfinanzierung an, sofern die deutsche Gerichtsbarkeit vorliegt. Die Prozesskostenfinanzierung wird unter den 1.3 – 2.3 genannten Bedingungen übernommen.

1.3 Kooperationsanwälte

CheckdeinRecht arbeitet in Kooperation mit unterschiedlichen arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzleien (im Folgenden Kooperationsanwälte).

Stellt der Nutzer der CheckdeinRecht seine zur Bearbeitung des arbeitsrechtlichen Falles erforderlichen Unteralgen zu Verfügung, wird zugleich dem Kooperationsanwalt eine Vollmacht durch den Nutzer erteilt.

Der Nutzer erlaubt den Kooperationsanwälten die CheckdeinRecht über den Verlauf und die Beendigung des Verfahrens zu unterrichten.

2.Finanzierungsbedingungen/Kosten/Provision:

2.1 Nutzer mit Rechtsschutzversicherung

Hat der Nutzer eine Rechtsschutzversicherung, ist keine Provision für die erbrachten Dienstleistungen zu zahlen. Die Prozesskosten werden für den Nutzer nur in der Form finanziert, als dass die CheckdeinRecht, die zu zahlende Selbstbeteiligung übernimmt.

Darüberhinausgehende Ansprüche des Nutzers gegen die CheckdeinRecht bestehen nicht.

2.2 Nutzer ohne Rechtsschutzversicherung

Hat der Nutzer keine Rechtsschutzversicherung, erhält CheckdeinRecht für die Übernahme der Prozesskosten eine Provision. Die Provision ist abhängig vom Ausgang des Verfahrens und gestaltet sich wie folgt:
2.2.1 Leistet oder bietet der Arbeitgeber außergerichtlich oder im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Abfindung an, erhält die CheckdeinRecht von dem Nutzer eine Provision in Höhe von 25% (inkl. MwSt.) des angebotenen oder geleisteten Betrages.
2.2.2 Wird eine Weiterbeschäftigung erreicht, erhält die CheckdeinRecht von dem Nutzer eine Provision in Höhe von 25% (inkl. MwSt.) von insgesamt drei Bruttomonatsgehältern.
2.2.3 Sofern eine fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung geändert wird, erhält die CheckdeinRecht von dem Nutzer eine Provision in Höhe von 25% (inkl. MwSt.) des Bruttomonatsgehaltes, welches über den Zeitraum der außerordentlichen Kündigungsfrist gezahlt worden wäre.
2.2.4 Bietet der Arbeitgeber außergerichtlich oder im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens, (unabhängig davon, ob eine Abfindungszahlung vereinbart wird oder nicht) die Zahlung eines oder weiterer Bruttomonatsgehälter an, erhält die CheckdeinRecht von dem Nutzer eine Provision in Höhe von 25% (inkl. MwSt.) der angebotenen oder geleisteten Bruttomonatsgehälter.
2.2.5 Erstellt der Arbeitgeber dem Nutzer ein Zwischenzeugnis und/oder ein qualifiziertes Endzeugnis, erhält die CheckdeinRecht von dem Nutzer für eine rechtliche Überprüfung der vorgenannten Zeugnisse, eine Provision in Höhe von 25% (inkl. MwSt.) eines Bruttomonatsgehaltes, wenn eine Überprüfung von dem Nutzer gewünscht wird.
2.3 Wird das Verfahren (außergerichtlich oder gerichtlich) nicht mit den unter 2.2.1-2.2.5 genannten Leistungen erzielt, erhält die CheckdeinRecht keine Provision.
2.4 Kündigt der Nutzer vor einer ordnungsgemäßen Beendigung des Verfahrens die Dienstleistung der CheckdeinRecht und/oder widerruft er die Vollmacht mit den Kooperationsanwälten der CheckdeinRecht, hat der Nutzer einen angemessenen Betrag als Wertersatz für die bis zur Kündigung/Vollmachtswiderruf erbrachten Leistungen an die CheckdeinRecht zu zahlen.
2.5 Die Provision ist mit Erfüllung der unter 2.2.1-2.2.5 genannten Leistungen fällig. Wird ein Vergleich protokolliert, wird die Provision mit der protokollierten Einigung fällig.

de_DE