Eigentlich eine banale Frage – es versteht sich doch eigentlich von selbst, dass man nicht lügen sollte. Erst recht nicht vor Gericht. Was war geschehen?
In einem Kündigungsrechtsstreit hatte der Arbeitnehmer als Kläger einen bewusst wahrheitswidrigen Prozessvortrag gehalten. Mit anderen Worten: er hatte die Unwahrheit gesagt, weil er Angst hatte, seine Klage ansonsten zu verlieren.
Damit hat er seinem Arbeitgeber nun einen weiteren Grund gegeben, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Dabei spielt keine Rolle, ob die Lüge für das Gericht entscheidungserheblich gewesen sein könnte. Schon der Versuch des Prozessbetruges kann das Vertrauen des Arbeitgebers in die künftige Aufrichtigkeit seines Angestellten irreparabel zerstören. Insofern kann sich der Arbeitgeber für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch auf diesen Grund berufen.
Ob die Unrichtigkeit des Vortrages erkennbar war, spielt indes bei der Bewertung des Unrechtsgehaltes keine Rolle – sonst würde ja der gute Lügner im Vergleich zum schlechten bevorteilt.